1. Aus- und Weiterbildungen
1.1 Anmeldung
Anmeldungen können nur schriftlich berücksichtigt werden und sind verbindlich. Anmeldungen werden schriftlich bestätigt.
1.2 Ausbildungsgebühren
Die aktuellen Ausbildungsgebühren sind der SAFS -Webseite (www.safs.com) zu entnehmen. Im Preis inbegriffen sind Studienunterlagen zum Selbststudium, Präsenzphase, Dokumentation und Kompetenznachweis. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei Einmalzahlung sind die Ausbildungsgebühren bis 30 Tage vor der Ausbildung vollumfänglich zu bezahlen. Bei Ratenzahlungen gelten die auf den Rechnungen vermerkten Zahlungstermine. Eine Nichteinhaltung der Ratenzahlungstermine ermöglicht eine einseitige Vertragsauflösung gemäss 1.8.4.
1.3 Studienunterlagen und Lernplattform
Die Studienunterlagen werden nach Eingang der Anmeldung zusammen mit der Teilnahmebestätigung an den Teilnehmer verschickt. Gleichzeitig wird die Lernplattform für die jeweilige(n) Ausbildung(en) freigeschaltet, sofern für die gebuchte(n) Ausbildung(en) eine Lernplattform existiert. Die Lernplattform steht dem Teilnehmer bis 6 Monate nach Absolvierung der letzten Präsenzphase zur Verfügung. Die Studienunterlagen und – sofern vorhanden - die Lernplattform stellen den Beginn des kombinierten Unterrichts dar. Ca. 10 Tage vor jeder Präsenzphase wird eine Erinnerungsmail mit Details betreffend Räumlichkeiten, Uhrzeit und Dozent verschickt. Die Unterrichtssprache ist Deutsch / Schweizerdeutsch.
1.4 Kombinierter Unterricht
Die von der SAFS konzipierten Ausbildungen bestehen aus Selbstlern- und Präsenzphasen.
1.4.1 Selbstlernphase:
Durcharbeiten der Studienunterlagen und – sofern vorhanden - der Lernplattform in gewohnter Umgebung von zu Hause aus mit der Möglichkeit, das Studiensekretariat der SAFS zu kontaktieren. Zeitrahmen und Lerntempo legen die Teilnehmer selbst fest.
1.4.2 Präsenzphase:
Mit einem SAFS-Dozenten werden im Unterricht theoretische Inhalte durch Übungen, Fallbeispiele und Rollenspiele in die Praxis umgesetzt. Der Termin ist frei wählbar. Bei Nichterscheinen zu festgelegten Präsenzphasen kann keinerlei Rückerstattung geleistet werden.
1.4.3 Ausschluss:
Bei regelmässiger Störung des Unterrichts seitens Teilnehmer behält sich die SAFS vor, diese mit sofortiger Wirkung aus einer Präsenzphase auszuschliessen. Die Präsenzphase kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
1.4.4 Prüfungsvorbereitung:
Reflektion der Präsenzphase zu Hause: Der Teilnehmer bereitet sich mit den Studienunterlagen und - sofern vorhanden - der Lernplattform auf die Prüfung vor.
1.4.5 Anwesenheitsklausel:
Die Ausbildung gilt als besucht, wenn der Teilnehmer zur Unterrichtszeit anwesend ist. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
1.5 Prüfungen
Zu den Prüfungen zugelassen ist der Teilnehmer (in der Regel ab 18 Jahren), wenn er die entsprechende Ausbildung besucht hat. In einer theoretischen und / oder praktischen Prüfung stellt der Teilnehmer sein erworbenes Wissen unter Beweis. Theoretische und praktische Prüfungen sowie Videos können kostenlos innerhalb von 6 Monaten nach Absolvierung der letzten Präsenzphase abgelegt beziehungsweise eingeschickt werden. Falls die Frist nicht eingehalten wird, sind die Prüfungen / Video-Assessments kostenpflichtig. Nichterscheinen oder nicht pünktliches Erscheinen zu einer Prüfung wird als „nicht bestanden“ gewertet und der Teilnehmer muss sich zu einem Nachprüfungstermin anmelden.
1.5.1 Nachprüfungen:
Eine Prüfungswiederholung ist kostenpflichtig. Die Gebühr für die theoretische und praktische Nachprüfung ist auf www.safs.com ersichtlich.
1.5.2 Prüfungsausschluss:
Der Teilnehmer kann von einer Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er versucht, den Experten zu täuschen oder er sich unzulässiger Hilfsmittel bedient. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung. Die daraufhin entstehenden Nachprüfungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
1.6 Quereinstieg
Ein Quereinstieg ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Unterlagen bereits absolvierter Ausbildungen anderer Schulungsorganisationen, ergänzt mit der beruflichen Erfahrung (Lebenslauf), müssen der Anmeldung beigelegt werden. Der Teilnehmer entscheidet auf eigene Verantwortung, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Unklarheiten kann ein Gespräch mit einem SAFS Bildungsberater, zur detaillierten Abklärung bezüglich Vorkenntnisse und Voraussetzungen geführt werden. Die SAFS behält sich vor, bei unbekannten Abschlüssen detaillierte Informationen vom Teilnehmer einzufordern.
1.7 Umbuchungsbedingungen
Der Teilnehmer muss Umbuchungen vor Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsbeginn schriftlich der SAFS mitteilen. Diese Regelung gilt auch, wenn nur einzelne Termine einer Ausbildung (Präsenzphasen) umgebucht werden. Umbuchungsgebühren betragen generell CHF 70.– (auch mit ärztlichem Zeugnis). Im Falle einer Umbuchung bleiben die Fälligkeiten der ursprünglich erstellten Rechnung bestehen. Der Teilnehmer erhält für die umgebuchte Aus- oder Weiterbildung keine neue Rechnung, sondern eine neue Anmeldebestätigung.
1.7.1 Les Mills:
Umbuchungen von Les Mills Ausbildungen werden mit CHF 90.– in Rechnung gestellt, sobald der Link zum Download der Musik und Choreographie zur Verfügung gestellt wurde.
1.7.2 Prüfungen:
Eine kostenfreie Umbuchung der Prüfung ist bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
CHF 70.– bei Umbuchung der Prüfung weniger als 10 Tage vor dem Prüfungstermin.
1.8 Annullierungsbedingungen
Der Teilnehmer muss seine Annullierung schriftlich einreichen. Mit der Annullierung müssen die zugestellten Lehrmittel retourniert werden. Wenn diese nicht retourniert werden, werden die Lehrmittel zu einem Unkostenbeitrag von CHF 130.– verrechnet. Bei Abmeldungen (auch mit ärztlichem Zeugnis) betragen die Annullierungsgebühren:
1.8.1 Ausbildungen:
CHF 70.– bis zum Erhalt der Studienunterlagen
20% der Ausbildungsgebühr nach Erhalt der Studienunterlagen
50% der Ausbildungsgebühr weniger als 30 Tage vor Ausbildungsbeginn
100% der Ausbildungsgebühr nach Ausbildungsbeginn
100% der Ausbildungsgebühr auf Ausbildungen, die bereits umgebucht wurden
1.8.2 Weiterbildungen:
CHF 70.– bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn
50% der Weiterbildungsgebühr weniger als 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn
100% der Weiterbildungsgebühr nach Weiterbildungsbeginn
100% der Weiterbildungsgebühr auf Weiterbildungen, die bereits umgebucht wurden
Ein Ersatzteilnehmer wird akzeptiert, sofern er die Voraussetzungen für die Ausbildung / den Workshop erfüllt. Es wird lediglich die Umbuchungsgebühr von CHF 70.– verrechnet.
1.8.3 Prüfungen:
Eine kostenfreie Annullierung der Prüfung ist bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
CHF 70.– bei Annullierung der Prüfung weniger als 10 Tage vor dem Prüfungstermin.
1.8.4 Annullierungsbedingungen für individuelle Kompaktausbildungen mit Ratenzahlung (z.B. Praktikantenausbildung):
Bei Vertragsauflösung werden die absolvierten Ausbildungen zum aktuellen Einzelpreis sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– in Rechnung gestellt und mit den geleisteten Zahlungen (Monatsraten) gegengerechnet. Allfällig darüber hinausgehende, bereits vom Ausbildungsbetrieb/Teilnehmer geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
2. Diplome / Bildungspass
Für Neu- oder Zusatzausstellungen von Diplomen und Bildungspässen, begründet durch Verlust oder verursacht durch Falschangeben, wird eine Gebühr von CHF 50.- pro Urkunde oder pro Pass berechnet.
3. Weiterbildung Circle Abonnement
Der Weiterbildung Circle ist eine Weiterbildung im Abonnement für zwölf Monate. Sofern dieses Abonnement nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert es sich um ein Jahr. Nach erfolgter Anmeldung wird eine Rechnung zugestellt, welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist. Das Abonnement ist nicht übertragbar und kann nicht unterbrochen oder stillgelegt werden. Mit dem persönlichen Abonnement kann man an allen Weiterbildung Circle Workshops teilnehmen, sofern die gegebenenfalls verlangten Voraussetzungen erfüllt werden; mit dem Weiterbildung Circle Abonnement für Fitness Center kann ein Center pro Workshop jeweils maximal zwei Mitarbeiter anmelden. Das Center muss jede Workshop-Anmeldung mit Stempel und Unterschrift versehen oder per E-Mail mit Firmensignatur anmelden. Die Teilnahme an einem Weiterbildung Circle Workshop muss schriftlich angemeldet bzw. abgemeldet werden. Wird das Weiterbildung Circle-Angebot nicht oder nur teilweise genutzt, berechtigt dies weder zur Preisreduktion noch zu Rückforderungen.
4. Event
Die Anmeldung der gebuchten Lektion(en) ist verbindlich. Eine Umbuchung der einzelnen Lektion(en) innerhalb des Events ist nur schriftlich mit info@safs.com bis spätestens zwei Tage vor dem Anlass möglich, sofern die Lektion(en) zum Zeitpunkt der Umbuchung nicht ausgebucht ist (sind). Die Umbuchungsgebühr beträgt CHF 10.– pro Lektion. Ausgebuchte Lektionen werden auf der Event -Website gesperrt und sind somit nicht mehr buchbar. Anmeldungen sind via Internet und nur mit Kreditkartenzahlung möglich. Anmeldungen per Mail oder Post werden mit einen Aufpreis von CHF 5.– verrechnet. Die Annullierungsgebühr beträgt (auch mit ärztlichem Zeugnis) 50% des Gesamtbetrages der gebuchten Lektionen. Bei Annullierung weniger als 30 Tage vor dem Event können keine Rückzahlungen mehr geleistet werden; es kann jedoch eine Ersatzperson benannt werden. Für die Umbuchung auf eine Ersatzperson wird ein Unkostenbeitrag von CHF 30.– verrechnet. Les Mills Kursleiter können zusätzlich zur Lektion auch das entsprechende Kit zu einem Spezialpreis buchen, dieses muss beim Buchungsprozess entsprechend angeklickt werden. Der Kit Download ist nur registrierten Les Mills Kursleitern möglich. Die SAFS AG übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle während der Veranstaltung. Änderungen/Annullierungen im Programm bleiben vorbehalten.
5. Handelsware
5.1 Rückgabe und Umtausch
Unsere Produkte sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, die gelieferte Ware hat nachweislich erhebliche Mängel, die die zweckmässige Nutzung unmöglich machen.
5.2 Musiktonträger / Les Mills Kits
Die von der SAFS angebotenen Musiktonträger wurden speziell für die Verwendung im Fitness-Sport lizensiert und sind daher Kursleitern, Trainern, Presentern,Studios, Wellnesscentern, etc. vorbehalten. Diese CD´s dürfen nur zum Zweck des Unterrichts in diesem Zusammenhang verwendet werden. Mit der Bestellung bestätigen Sie uns, dass Sie zur obigen Zielgruppe gehören und die CD´s nur für den genannten Unterricht verwenden werden. Les Mills Kit-Bestellungen sind via Internet und nur mit Kreditkartenzahlung möglich. Bestellungen per Mail werden mit einen Aufpreis von CHF 5.– verrechnet.
5.3 Eigentumsvorbehalt
Die SAFS AG behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware vor - bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer.
6. Allgemein
6.1 Reklamationen
Reklamationen können schriftlich per Post oder per Mail zu Händen der Geschäftsleitung erfolgen. Reklamationen, die die Aus- oder Weiterbildung sowie Events betreffen, werden bis 14 Tage nach Beendigung dieser entgegengenommen. Die SAFS ist bestrebt, die Reklamationen so schnell als möglich zu bearbeiten und zu beantworten. Gegen Entscheide des Nichtbestehens einer Prüfung kann innerhalb von 14 Tagen ein schriftlicher Rekurs eingereicht werden. Auch hier ist mit einer Rückantwort der SAFS innerhalb von 14 Tagen zu rechnen.
6.2 Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsbeziehungen berücksichtigen. Teinehmer können ihre lehrgangsrelevanten Daten über das persönliche Login für ihre Arbeitgeber selbstständig freischalten resp. wieder blockieren. Arbeitgeber können über das Firmenlogin das Freischalten der lehrgangsrelevanten Daten ihrer Mitarbeiter beantragen und verwalten. Wir verarbeiten persönliche Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Erhalten wir Daten via Internet, werden diese nicht an Dritte weitergegeben und nur für die gewünschten Zwecke genutzt.
6.3 Urheberrecht
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass sämtliche SAFS Texte, Bilder, Graphiken, Audio-, Video- und Animationsdateien dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums unterliegen. Die weitere Nutzung jeder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung der SAFS. Werden Urheberrechte von der SAFS oder Dritten verletzt, schuldet der Teilnehmer ungeachtet des Verschuldensgrads und einer Haftungsbeschränkung pro Vorfall je einzeln eine Konventionalstrafe von CHF 5‘000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der Verpflichtung, das Urheberrecht zukünftig zu beachten resp. die Anforderungen zu erfüllen oder die Verletzung in Zukunft zu unterlassen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
6.4 Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Ausbildungsstandortes. Der Hausordnung ist Folge zu leisten.
6.5 Preis- und Programmänderungen
Preis- und Programmänderungen sind der SAFS vorbehalten. Die SAFS hat grundsätzlich das Recht, Ausbildungen / Workshops ersatzlos zu annullieren. Die Kursteilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte Ausbildungsgebühren vollumfänglich zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
Ist durch Behörden oder äussere Einflüsse eine Umsetzung von ausgeschriebenen Präsenzlehrveranstaltungen untersagt oder verunmöglicht, werden die Präsenzveranstaltungen oder Teile davon in Onlinelehrveranstaltungen durchgeführt.
6.6 Versicherung
Die SAFS übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während der Ausbildungen, Workshops oder Events. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
6.7 Rechteübertretung für Bildmaterial
Foto- und Bildaufnahmen die von Teilnehmenden im Zusammenhang mit einer Ausbildung oder einer Veranstaltung der SAFS AG erstellt werden, können durch die SAFS AG ohne Vergütungsansprüche für Internet und Werbung genutzt werden. Die SAFS AG darf das produzierte Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch Dritte, die mit deren Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch verwenden.
7. Bankverbindung
7.1. Schweiz
Zürcher Kantonalbank
CH 8037 Zürich
IBAN: CH35 0070 0111 6008 4442 8
BIC: ZKBKCHZZ80A
7.2 Deutschland
UBS Deutschland AG
Bockenheimer Landstrasse 2-4
D 60306 Frankfurt am Main
IBAN: DE02 5022 0085 2549 9110 12
BIC: SMHBDEFFXXX
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Betreiber der Website:
SAFS AG
Hauptsitz
Albisriederstarsse 226
CH 8047 Zürich
Telefon: +41 44 404 50 70
Telefax: +41 44 404 50 71
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UID: CHE-106.202.169
Umsetzungspartner Webseite
Datenschutz
SAFS freut sich über Ihren Besuch auf unserer Webseite sowie über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Produkten. Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsbeziehungen berücksichtigen. Wir verarbeiten persönliche Daten, die beim Besuch unserer Webseite erhoben werden, gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. SAFS Webseiten können Links enthalten, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Die SAFS kann jedoch keine Verantwortung und/oder Haftung für den Datenschutz anderer Webseiten übernehmen. Erhalten wir von Ihnen Daten via Internet, werden diese nicht an Dritte weitergegeben und nur für die gewünschten Zwecke genutzt.
Sicherheit
Wir bieten Ihnen hohe Sicherheitsstandards. SAFS setzt technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein. Unsere Sicherheitsmassnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend angepasst.
Urheberrecht
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